Feiern Sie mit uns den internationalen Kindertag

Der Tag des Kindes wird international

Den Auftakt zum internationalen Kindertag machte 1920 die Türkei. Sie ist somit das erste Land, das unter Mustafa Kemal Atatürk einen Kindertag einführte. Der Leitgedanke schon damals: „Die Zukunft liegt in den Händen der Kinder“. Fünf Jahre später kamen Vertreter von 54 Staaten auf der „Weltkonferenz für das Wohlergehen der Kinder in Genf zusammen und verabschiedeten die „Genfer Erklärung zum Schutz der Kinder“. Darin wurden die Achtung und Würdigung der Kinderrechte betont und zugleich der Impuls gegeben, in vielen Ländern, neben dem Mutter- und Vatertag, auch einen eigenen Kindertag zu etablieren.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Tradition des Kindertages vorerst vor allem in kommunistischen Ländern, allen voran der DDR, wiederbelebt. Mit Veranstaltungen, Geschenken, Umzügen und Festprogrammen wurde der Tag des Kindes gefeiert. Im Westen Deutschlands und einigen anderen Ländern stand für eine Zeitlang der „Weltkindertag“ am 20. September im Kalender, der jedoch kaum Beachtung fand. Nach der Wiedervereinigung setzte sich auch in Westdeutschland der im Osten bereits etablierte 01. Juni als Kindertag durch und ist bis heute jedes Jahr ein großes Ereignis – natürlich auch für uns in der Stempel-Fabrik.

Die Rechte der Kinder 

Der internationale Kindertag ist ein guter Anlass, sich die Rechte der Kinder in Erinnerung zu rufen. Insgesamt gibt es laut UN-Kinderrechtskonvention 41 Kinderrechte. Die 10 „wichtigsten“ Kinderrechte in Kurzform lauten:

1. Gleichheit:
Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden. (Artikel 2)

2. Gesundheit:
Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden. (Artikel 24)

3. Bildung:
Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. (Artikel 28)

4. Spiel und Freizeit:
Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein. (Artikel 31)

5. Freie Meinungsäußerung und Beteiligung:
Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. (Artikel 12 und 13)

6. Schutz vor Gewalt:
Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. (Artikel 19, 32 und 34)

7. Zugang zu Medien:
Kinder haben das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten. (Artikel 17)

8. Schutz der Privatsphäre und Würde:
Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden. (Artikel 16)

9. Schutz im Krieg und auf der Flucht:
Kinder haben das Recht, im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden. (Artikel 22 und 38)

10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung:
Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können. (Artikel 23)

(Quelle: https://www.brk-muenchen.de/internationaler-kindertag/, aufgerufen am 03.05.2023)

 

Wir wünschen allen Kindern einen glücklichen und schönen internationalen Kindertag!

 

Bildergalerie
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